Schlagwort: Familienkasse

Wie stelle ich den Antrag auf Kindergeld zur Geburt eines Kindes?

Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gilt die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis.

Weiterhin kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind im selben Haushalt lebt oder eine so genannte Lebensbescheinigung, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

Was ist der Kinderzuschlag zum Kindergeld und wer kann ihn bekommen?

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den ALG II-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Kinderzuschlag beantragen. Allerdings müssen die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Zu beantragen ist der Kinderzuschlag wie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Bezieher von ALG II haben keinen Anspruch auf den zusätzlichen Kinderzuschlag.

Agentur für Arbeit: Keine neuen Anträge für Kindergelderhöhung notwendig

Der Bundesrat hat dem Familienleistungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld wird demnach zum 01. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und vierte Kind und alle weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.
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