Agentur für Arbeit: Keine neuen Anträge für Kindergelderhöhung notwendig

Der Bundesrat hat dem Familienleistungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld wird demnach zum 01. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und vierte Kind und alle weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.

Das bedeutet, dass Eltern für ihr drittes Kind ab Januar 2009 170 Euro monatlich erhalten, für das vierte und alle weiteren Kinder erhöht sich der Betrag jeweils von 179 Euro auf 195 Euro. Um die erhöhten Beträge zu erhalten, müssen Kindergeldberechtigte keine neuen Anträge stellen.

Die Familienkasse zahlt die erhöhten Kindergeldbeträge unbürokratisch und unaufgefordert aus.Ein Änderungsbescheid zur Kindergeldfestsetzung ergeht im Regelfall nicht.

Unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag gibt es die wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz sowie die Informationen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten.

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Karlsruhe

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