Schlagwort: Familienleistungsgesetz

Agentur für Arbeit: Keine neuen Anträge für Kindergelderhöhung notwendig

Der Bundesrat hat dem Familienleistungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld wird demnach zum 01. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und vierte Kind und alle weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.
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