Der deutsche Arbeitsmarkt ist trotz der Wirtschaftskrise erstaunlich stabil geblieben. Ein großer Anteil an diesem erfreulichen Umstand wird der Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zugeschrieben. Es bleibt zu befürchten, dass nach dem Auslaufen des Kurzarbeitergeldes viele Betriebe dazu übergehen werden, Mitarbeitern zu kündigen. Für die Betroffenen stellt sich also die Frage, ob man mit einer Abfindung rechnen und diese auch behalten kann. ARAG Experten geben Auskunft:
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Schlagwort: Abfindung
Abstandszahlungen
Eine Abstandszahlung ist eine finanzielle Abfindung. Beispielsweise müssen Nachmieter einer Wohnung zuweilen einen Abstand an den Vormieter oder Eigentümer zahlen, weil sie Teile der Einrichtung oder Einbauten mit übernehmen.
Abfindung
Als Abfindung bezeichnet man eine Entschädigungssumme, die ein Arbeitnehmer einmalig von seinem Arbeitgeber bekommt, weil er seinen Arbeitsplatz verliert. Eine Abfindung muss nicht gezahlt werden. Sie kann mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage verhandelt werden und auch bezüglich der Höhe besteht kein fester Anspruch. Wichtig, wenn man eine Abfindung erhält: Sie kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindern, bzw. verzögern.
Auch steuerlich kann eine Abfindung Konsequenzen haben. Als ein Betrag ausbezahlt, ist sie zwar bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, ansonsten muss der Arbeitnehmer die Abfindung als Einkommen versteuern.
Bei bestimmten Voraussetzungen und einer sozial ungerechtfertigten Kündigung, die rechtlich unwirksam ist, kann eine Abfindung auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Ansonsten kann die Abfindung auch in einem Sozialplan oder Tarifvertrag festgelegt sein, falls es zu Betriebsänderungen kommt.
Rechtliches zum Thema Abfindung
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt längst erreicht. Hilfspakete wie die Abwrackprämie für die Autoindustrie sind nach Meinung der Fachleute nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Kündigungen drohen in fast allen Branchen.
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Ratgeber: Fünfzig plus und arbeitslos
Wut, Enttäuschung – und vielfach Existenzangst: Kaum ein Arbeitnehmer nimmt es leicht, wenn ihm der Chef kündigt. Besonders im Alter 50 plus ist der Jobverlust ein harter Schlag. Lässt sich der Job noch retten oder zumindest eine Abfindung herausschlagen?
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