Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine Entschädigungssumme, die ein Arbeitnehmer einmalig von seinem Arbeitgeber bekommt, weil er seinen Arbeitsplatz verliert. Eine Abfindung muss nicht gezahlt werden. Sie kann mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage verhandelt werden und auch bezüglich der Höhe besteht kein fester Anspruch. Wichtig, wenn man eine Abfindung erhält: Sie kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindern, bzw. verzögern.
Auch steuerlich kann eine Abfindung Konsequenzen haben. Als ein Betrag ausbezahlt, ist sie zwar bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, ansonsten muss der Arbeitnehmer die Abfindung als Einkommen versteuern.
Bei bestimmten Voraussetzungen und einer sozial ungerechtfertigten Kündigung, die rechtlich unwirksam ist, kann eine Abfindung auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Ansonsten kann die Abfindung auch in einem Sozialplan oder Tarifvertrag festgelegt sein, falls es zu Betriebsänderungen kommt.

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