Die Top 10-Reisemängel der Deutschen:*
Laut forsa wird im Urlaub vor allem Folgendes bemängelt:
Schmutziges Badezimmer (31 Prozent insgesamt; 37 Prozent weiblich, 26 Prozent männlich) Nicht genug Auswahl beim Fru¨hstu¨ck bzw. bei den Mahlzeiten im Hotel (29 Prozent) Schmuddelige Bettwäsche (24 Prozent; 28 Prozent weiblich, 20 Prozent männlich) Unfreundliches Hotel-Personal (21 Prozent) Kein schöner Blick aus dem Fenster (20 Prozent) Bau- und Straßenlärm (19 Prozent; 22 Prozent männlich, 15 Prozent weiblich) Lärmbelästigung durch andere Gäste (19 Prozent) Überfu¨llte Erholungsbereiche, z.B. am Pool oder Strand (14 Prozent; 17 Prozent männlich, 12 Prozent weiblich) Verspätung bei gebuchter Anreise mit Bus, Bahn oder Flugzeug (13 Prozent) Ungeziefer im Zimmer (10 Prozent)
* Mehrfachnennungen waren möglich
Ärger muss nicht sein  richtiges Vorgehen bei Reisemängeln
Tipp 1: Mängel richtig anzeigen
Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten andere Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort unverzu¨glich u¨ber die Probleme informieren. Sollte dieser am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der Reiseveranstalter in Deutschland zuständig. ÂLassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt wurdeÂ, rät Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung. ÂDazu empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände bezeugen könnenÂ, ergänzt die Rechtsexpertin.
Tipp 2: Abhilfe einfordern
ÂHaben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Ersatzangebot unterbreitenÂ, sagt Decker. ÂDas muss man aber nur annehmen, wenn es den urspru¨nglich gebuchten Leistungen entspricht oder diese sogar u¨bertrifft. Urlauber mu¨ssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Das bedeutet: Je ku¨rzer die Reise ist, desto ku¨rzer darf auch die Frist sein. Lässt der Reiseveranstalter diese verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt war, kann man anschließend Schadenersatz fu¨r die erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Tipp 3: Ku¨ndigung bei Abhilfeverweigerung oder Unzumutbarkeit
Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar, muss in jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor die Ku¨ndigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Abbruch der Reise nur möglich, wenn der Veranstalter keine Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.
Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Ru¨ckerstattung
Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Ru¨ckkehr eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert u¨ber eine
mögliche Erstattungshöhe findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgru¨nden empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot während des Urlaubs angenommen wurde.
Pressemitteilung als PDF downloaden.
Pressemitteilung Advocard (11.07.2013 18:41)