Mit gesetzlicher Rentenversicherung gut versorgt im Alter?

Wer kann sich freiwillig versichern?

[!–T–]

Alle Selbstständigen, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit eine Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung beantragen. Sie haben dann dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Pflichtversicherten.

Wie für die Selbstständigen gilt auch für alle anderen Personengruppen, die nicht pflichtversichert sind, dass sie freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten können. Sie zahlen dann freiwillig die Beiträge in die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Dies gilt unter anderem für Hausfrauen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.