Mit gesetzlicher Rentenversicherung gut versorgt im Alter?

Wer ist versicherungsfrei?

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Versicherungsfrei sind alle geringfügig Beschäftigten (so genannte 400-Euro oder Mini-Jobs), wenn der Lohn 400 Euro monatlich nicht überschreitet. Wird ausschließlich der Mini-Job ausgeübt, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung.

Kurzfristig Beschäftigte sind ebenfalls versicherungsfrei, wenn ihre Beschäftigung innerhalb von zwölf Monaten seit Beginn auf höchstens zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage vertraglich begrenzt ist. Die Höhe des Arbeitslohnes spielt bei dieser Regelung keine Rolle.

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit noch eine geringfügige Beschäftigung aus, besteht für den Mini-Job keine Versicherungspflicht. Bei mehreren Mini-Jobs neben der versicherungspflichtigen Haupttätigkeit, werden die Einkünfte aus den Nebenbeschäftigungen zusammengerechnet und so die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge ermittelt.

Für bestimmte Personengruppen wie z.B. Auszubildende oder behinderte Arbeitnehmer bestehen Sonderregelungen. D.h. sie sind auch dann versicherungspflichtig, wenn sie die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen. Weiterhin versicherungsfrei: Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, sie werden nach dem Ende ihrer Dienstzeit vom Bund nachversichert.

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