Bausparkasse Mainz: Erfolg mit Wohn-Riester PLUS

Mit ihrem aktuellen Wohn-Riester-Angebot trifft die Bausparkasse Mainz (BKM) ganz offensichtlich genau den Bedarf ihrer Kunden. Das zeigen die mehr als 1.200 riestergeförderten Bausparkonten, die seit Dezember vergangenen Jahres bei dem Mainzer Institut eröffnet wurden.

Überraschend kommt dieser Erfolg für die Verantwortlichen bei der BKM allerdings nicht: "Wir betonen bei unserem Wohn-Riester "PLUS" die verbraucherfreudliche Komponente der Riester-Förderung.", so BKM-Vorstandssprecher Peter Ulrich, " deshalb findet unser Angebot bei den Kunden eine sehr gute Resonanz."

In der Tat kommt das Wohn-Riester-Angebot der BKM den Wünschen der Kunden sehr entgegen. So muss der Sparer beim Wohn-Riester "PLUS" nicht von Anfang an festlegen, wofür die staatliche Förderung schließlich eingesetzt werden soll.

Die Entscheidung, ob für Eigenheimförderung oder monatliche Rente kann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Damit entspricht der Wohn-Riester "PLUS" auch der Intention der Riesterförderung, dem Sparer die Wahl zwischen Rente und so genannter "steinerner" Rente zu überlassen.

"Unsere Kunden können selbst entscheiden", so Peter Ulrich, "was für ihre Altersvorsorge das Beste ist." Was auch bedeutet, dass Wohn-Riester "PLUS" -Nutzer in Sachen Altersvorsorge flexibel bleiben.

In jedem Fall erhält der Sparer die staatlichen Zuschüsse. Das können bei einer fünfköpfigen Familie bis zu 978 Euro im Jahr sein. Außerdem hat der Sparer beim Wohn-Riester "PLUS" der BKM Anspruch auf besonders günstige Darlehenszinsen. (Aktuell: ab 1,5 % p.a. nominal, effekt. Jahreszins: 2,58 %, bei 45 % Darlehen).

Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenanteil des Sparers, inklusive Zulagen, vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr betragen. Die Fördergrenze liegt bei 2100 Euro.

Zusätzlich ist eine Steuerersparnis möglich. Das Finanzamt prüft dazu die Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben. Die Riester-Förderung erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie deren Ehepartner.

Gewährt wird die Riester-Zulage in der Ansparphase als zusätzlicher Sparbeitrag und während der Tilgungsphase als zusätzlicher Tilgungsbeitrag. Somit verkürzt die Riesterzulage beim Wohn-Riester "PLUS" sowohl die Spar- als auch die Tilgungsphase des Bausparvertrages.

Pressemitteilung der Bausparkasse Mainz

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