Mit gesetzlicher Rentenversicherung gut versorgt im Alter?

Wer ist rentenversichert?

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Grundsätzlich sind alle Angestellten und Arbeiter (mit wenigen Ausnahmen) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies gilt auch für Auszubildende, Behinderte in anerkannten Behindertenwerkstätten sowie Zivil- und Wehrdienstleistende.

Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt, freiwillig Versicherte zahlen den Beitrag allein. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2009 bei monatlich 5.400 Euro in den alten und 4.550 Euro in den neuen Bundesländern.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies nicht gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze, d.h. auch wer mehr verdient, bleibt versicherungspflichtig.

Beitragsbemessungsgrenze heißt: Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden maximal mit dem Betrag dieser Grenze berechnet. Wer mehr verdient, muss also nicht mehr als einen Maximalbeitrag in die Rentenkasse einzahlen. Die Höhe des Beitrags zur Rentenversicherung beträgt aktuell 19,9 Prozent (Stand: 03/2009).

Ebenfalls pflichtversichert sind selbstständige Handwerker, die sich allerdings nach 18 Jahren Zugehörigkeit zur Rentenversicherung von dieser Pflicht befreien lassen können. Selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ebenfalls pflichtversichert, wenn sie nicht über einem bestimmten Mindestbetrag verdienen; sie müssen allerdings nur den halben Beitrag bezahlen. Die Versicherungspflicht für Künstler wird von der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven festgestellt.

Seit Januar 1999 sind auch Selbstständige versicherungspflichtig, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig sind. Landwirte sind grundsätzlich nicht in der Rentenversicherung, sondern in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert.

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