Mit gesetzlicher Rentenversicherung gut versorgt im Alter?

Wer hat Anspruch auf Rente?

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Einen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat immer nur der Versicherte selbst. Dazu muss er ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben und eine bestimmte Zeit (fünf Jahre, so genannte Wartezeit) versichert gewesen sein. Weitere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen bei den verschiedenen Arten der Altersrente sind:

Regelaltersrente : Mit Vollendung des 65. Lebensjahres und bei einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren wird die Regelaltersrente gewährt. Ab 2012 wird das Renteneinstiegsalter stufenweise bis auf 67 im Jahr 2029 erhöht.

Altersrente für langjährig Versicherte : Bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren können langjährig Versicherte die Altersrente – mit Abschlägen – beziehen. Die eigentliche Altersrente für langjährig Versicherte beginnt jedoch ab 65.

Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige : Ab Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren erhalten diese Personen eine Altersrente – mit Abschlägen -, wenn sie bei Rentenbeginn als Schwerbehinderter berufs- oder erwerbsunfähig sind. Der eigentliche Beginn dieser Altersrente wurde schrittweise auf 63 Jahre angehoben.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit : Personen, die vor 1952 geboren sind, erhalten mit Vollendung des 63. Lebensjahres (ab Dez. 2008) und bei einer Wartezeit von 15 Jahren Altersrente, wobei sie in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben müssen. Außerdem müssen sie mit 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos sein oder mindestens 24 Monate in Altersteilzeitarbeit tätig gewesen sein. Diese Rente soll ab 2012 komplett abgeschafft werden.

Altersrente für Frauen : Frauen, die vor 1952 geboren wurden, erhalten eine Altersrente – mit Abschlägen -, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 15 Jahren hinter sich haben. Nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen sie mindestens zehn Jahre und einen Monat versicherungspflichtig oder selbstständig tätig gewesen sein.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute : Mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Wartezeit von 25 Jahren erhalten Bergleute die Altersrente. Dies gilt für Versicherte, die bis 1951 geboren sind, für jüngere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

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