Zwischenbilanz: Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. „Die Bilanz ist durchwachsen“, stellt Rüdiger Strichau, Jurist und Versicherungsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin, fest. „Nicht alle verbraucherfreundlichen Bestimmungen wurden bisher konsequent umgesetzt.“

Dabei geht es vor allem um eine revolutionäre Neuregelung, wonach in der Lebensversicherung die Kunden endlich an den stillen Reserven der Gesellschaften beteiligt werden müssen. Eine stille Reserve ist die Differenz zwischen dem Buchwert einer Kapitalanlage und ihrem darüber liegenden Marktwert.

Bislang konnten die Versicherer ihre Reserven behalten, solange sie diese nicht durch Verkauf zu Gewinn machten. Jetzt erhält der Kunde bei Vertragsablauf oder Kündigung aus dem Reservetopf die Hälfte des Geldes, das mit seinen Beiträgen erwirtschaftet wurde.

Manche Lebensversicherer zahlten aber nichts oder wenig mit der Begründung, es seien keine stillen Reserven gebildet worden oder es habe schon in der Vergangenheit eine Beteiligung an den Reserven stattgefunden.

Ohne Protokoll geht nach dem neuen VVG nichts mehr: Versicherer müssen vor Vertragsabschluss mit dem Kunden ein Beratungsgespräch führen und dies auch dokumentieren. Allerdings kann der Kunde durch eine schriftliche Erklärung auf die Beratung und die Dokumentation verzichten, etwa weil er bereits umfassend informiert ist.

Der Verbraucherzentrale sind aber Fälle bekannt geworden, in denen sich Versicherungen Verzichtserklärungen als Standard unterschreiben ließen, beispielsweise mit den Worten „Hier bekomme ich bitte noch eine Unterschrift von Ihnen.“

Strichau rät nachdrücklich: „Kein Kunde sollte eine Verzichtserklärung für Beratung und Dokumentation unterschreiben. Im Streitfall trägt der Kunde die Beweislast. Ein falscher Rat ist ohne Protokoll kaum zu belegen.“

Pressemitteilung der VZ Berlin

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