Krank am Urlaubsort – Rücktransport notwendig oder sinnvoll?

Urlaub ist die schönste Zeit – solange nicht ein Unfall oder eine akute Erkrankung die Rückkehr nach Deutschland erforderlich machen.

Denn die Kosten für einen speziellen Krankenrücktransport, beispielsweise per Flugzeug, klettern schnell in fünfstellige Höhen. „Diese Kosten dürfen laut Sozialgesetzbuch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden“, warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin und Juristin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Sicher ist nur, wer rechtzeitig vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen oder sich einen Schutzbrief besorgt hat, die neben den Arzthonoraren und stationären Behandlungen auch die Rücktransportkosten übernehmen.

„Allerdings gibt es bei den Voraussetzungen für eine spätere Kostenübernahme deutliche Unterschiede zwischen dem „medizinisch notwendigen“ und dem „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport“, erläutert die D.A.S.-Juristin. Deshalb sollten Urlauber die verschiedenen Versicherungsbedingungen vor Abschluss einer entsprechenden Police genau vergleichen.

Medizinisch notwendig oder sinnvoll?

In der Regel wird die Verlegung eines verletzten oder erkrankten Urlaubers dann angeordnet, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort nicht dem deutschen Standard entspricht oder ein längerer Krankenhausaufenthalt ansteht.

Über die Notwendigkeit eines Rücktransportes entscheiden die behandelnden Ärzte vor Ort nach Rücksprache mit den Sachverständigen der entsprechenden Reisekrankenversicherung.

Ist der „medizinisch notwendige“ Krankenrücktransport eindeutig gegeben, müssen sich weder der Patient noch seine Angehörigen um weitere Details kümmern.

Da heutzutage in den klassischen Urlaubsländern die medizinischen Standards meist den deutschen entsprechen, hängt der Rücktransport häufig in erster Linie davon ab, „ob die private Zusatzversicherung oder der Schutzbrief ihn auch dann abdecken, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist“, erklärt die D.A.S. Expertin weiter.

„Hintergrundgedanke ist dabei, dass die Genesung schneller in gewohnter Umgebung und im Kreise der Familie verläuft. Sind die Heilungschancen zu Hause besser, ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll. Vertretbar ist er, sobald der Patient transportfähig ist“, so Kronzucker.

Deshalb empfehlen Verbraucherschützer vor Abschluss einer Versicherung für den Krankenrücktransport genau zu prüfen, ob neben den Kosten für den „medizinisch notwendigen“ auch der „medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport“ übernommen wird.

Ist dieser nämlich nicht Bestandteil des Vertrages und der Kranke möchte im akuten Fall lieber zu Hause behandelt werden, muss er die Transportkosten aus eigener Tasche zahlen.

Um die angemessenen Vorgehensweisen einvernehmlich zu klären, sollte bei Krankheit oder Unfall im Urlaub umgehend Kontakt zum Versicherer aufgenommen werden. Entscheidungen auf eigene Faust sollte man keinesfalls treffen.

Pressemitteilung der D.A.S.

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