Immobilienfinanzierung: Baukosten richtig kalkulieren

Grunderwerbsteuer

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Beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks erhebt das Finanzamt die Grunderwerbssteuer. Sie ist einmalig zu entrichten und beträgt 3,5% des Kaufpreises.
Nach Abschluss des Kaufvertrages und nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids haben Sie ca. vier Wochen Zeit diesen Betrag zu entrichten.

Notar- und Grundbuchgebühren

Grundsätzlich muss jeder Kauf eines Grundstücks, also auch eines unbebauten Grundstücks notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Damit verbunden sind Kosten, die in der Kostenordnung (KostO) geregelt sind.

Die Höhe der zu zahlenden Gebühren hängt sowohl vom zugrunde liegenden Geschäftswert (Kaufpreis), als auch von der Art der anfallenden Geschäftsvorgänge (z.B. Beurkundung des Kaufvertrages, Eintragung der Auflassung, Eintragung der Grundschuld etc.) ab. Detaillierte Auskünfte können bei einem Notar eingeholt werden.

Im Schnitt können Sie aber beim Kauf und der damit verbundenen Erstfinanzierung einer Immobilie mit Gebühren in Höhe von 1,5-2,0% des Kaufpreises rechnen.

Bei einer Anschlussfinanzierung fallen Gebühren in Höhe von etwa 0,3-0,4% der Grundschuld bzw. der Hypothek an, die durch Änderungen der Grundbucheintragungen verursacht werden.

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