Baufinanzierung genau planen

1b-Hypothek / Zweitrangiges Darlehen

[!–T–]

Kreditinstitute finanzieren Ihre Immobilie häufig nur bis zu 60% des Beleihungswertes. Aufgrund mangelnden Eigenkapitals werden oft weitere Finanzierungsmittel benötigt. Entweder suchen Sie sich eine Bank die bis zu 100% des Beleihungswertes finanziert oder Sie denken an zusätzliche Mittel wie die 1b-Hypothek oder an eine zweitrangige Finanzierung.

Die 1b-Hypothek zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht im Grundbuch gesichert wird, sondern dass eine Landesbürgschaft als Sicherheit beantragt werden muss.

In der Regel werden 1b-Hypotheken von den gleichen Kreditinstituten und auch zu den glei-chen Konditionen vergeben wie 1a-Hypotheken. Der einzigste Unterschied ist, dass einmal jährlich Verwaltungsgebühren anfallen.

Zweitrangige Finanzierung
Eine zweitrangige Finanzierung kann z.B. durch den Einssatz eine Bausparvertrag in der Darlehensphase oder durch ein endfälliges Darlehen erfolgen.

Bei einem endfälligen Darlehen wird der Kreditbetrag am Ende der Laufzeit durch das angesparte Guthaben eines Bausparvertrages oder einer fälligen Kapitallebensversicherung getilgt, während Sie bis zur Fälligkeit nur Zinsen zu zahlen haben.

Zweitrangige Darlehen haben meist einen Zinsaufschlag, da Sie mit einem höheren Risiko für den Kapitalgeber verbunden sind.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.