Baufinanzierung genau planen

Beleihungswert

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Der Beleihungswert wird ausgehend vom Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Wenn Sie für den Bau Ihrer Immobilie beispielsweise 300.000 Euro zahlen, dann können Sie mit einem Risikoabschlag von ca. 20% rechnen. Der Beleihungswert würde dann also bei 240.000 Euro liegen. Es gibt allerdings keine einheitlichen Richtlinien zur Ermittlung des Beleihungswertes. Jede Bank verfügt dabei über hausinterne Regeln.

Bei einem Darlehen bis 60% des Beleihungswertes ergibt sich damit nur noch ein Kreditbetrag in Höhe von 144.000 Euro. Für weitere 96.000 Euro benötigen Sie ein zweitrangiges Darlehen, das Sie z.B. durch einen Bausparvertrag in der Darlehensphase oder durch ein endfälliges Darlehen finanzieren können.

Nach Ansicht der Finanzinstitute ist der Beleihungswert der dauerhaft erzielbare Wert bei einer Veräußerung. Sogenannte erstrangige Darlehen, oder 1a-Hypotheken, werden bis zu 60% in manchen Fällen auch bis zu 80% des Beleihungswerts vergeben.

Diese Beleihungs-grenze soll sicherstellen, dass der Kreditgeber im Falle der Zwangsversteigerung keinen Verlust erleidet. Damit ist das Risiko für den Kreditgeber vergleichsweise gering, und Sie erhalten deshalb in der Regel einen relativ günstigen Zinssatz für das Darlehen.

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