Politik und Gesellschaft fordern immer wieder, dass zu Gunsten eines geringeren Energieverbrauchs mehr Häuser in Deutschland eine bessere Wärmedämmung erhalten sollten. In dem hier vorliegenden Fall ergab sich daraus ein Konflikt, denn die Verschalung griff in die Rechte eines Nachbarn ein. In solch einer Situation entschied die Justiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu Gunsten des betroffenen Grundstücksnachbarn. (Oberlandesgericht Karlsruhe, 6 U 121/09)
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Schlagwort: Mieter
Tiefgarage: Mieter erstritten wegen lärmenden Tors eine Minderung
Wenn jemand eine Wohnung unter bestimmten äußeren Bedingungen anmietet, dann hat er später mit Beschwerden dagegen relativ wenig Chancen. Anders sieht es aus, wenn sich solche Einflussfaktoren wie Lärm, Licht und Gerüche plötzlich ändern. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet von einem Prozess, in dem Hausbewohner wegen gestiegener Lärmbelastung eine Mietminderung erwirkten. (Landgericht Hamburg, 333 S 65/08)
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BGH-Urteil: Mietminderung wegen falscher Wohnungsgröße in Annonce
Wird in einer Wohnungsanzeige fälschlicherweise eine zu große Quadratmeterzahl für die Wohnfläche angegeben, kann der spätere Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben. Dies gilt der D.A.S. zufolge auch dann, wenn der Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße enthält. Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 256/09.
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Berlin: Mieten in Hauptstadt liegen mit 6,56 Euro nur knapp über Bundesdurchschnitt
Wohnen in der Metropole Berlin ist im Schnitt kaum teurer als im Rest Deutschlands. Laut Marktbericht von Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, liegt die Miete für Wohnungen in Berlin im Schnitt bei 6,56 Euro je Quadratmeter, das ist nur knapp über dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 6,31 Euro. Verglichen mit Hamburg ist Berlin sogar um knapp 3 Euro günstiger, in der Hansestadt kostet der Quadratmeter durchschnittlich 9,36 Euro. Zwar sind die Mieten in der Hauptstadt niedrig, allerdings verfügen die Berliner im Schnitt lediglich über 89 Prozent der Kaufkraft des bundesdeutschen Mittels.
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Hausverbot: Enkel durfte nach Fehlverhalten seine Großmutter nicht mehr besuchen
Wann er Besuch empfängt und von wem, das ist normalerweise einzig und alleine die Angelegenheit eines Wohnungsmieters. Eigentümer oder Verwalter dürfen in dieser Hinsicht keine Vorschriften machen. Etwas anders sieht es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aus, wenn ein Besucher sich in gravierender Weise daneben benommen hat. Dann kann selbst einem nahen Verwandten ein Hausverbot erteilt werden. (AG Wetzlar, Aktenzeichen 38 C 1281/07)
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Mieter müssen schnarchende Nachbarn hinnehmen
Ein Ehepaar hatte 8.500 Euro Schadensersatz verlangt, weil sie sich von der Vermieterin arglistig getäuscht sahen.
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Recht und Steuern: Eigentümer wollte Gutachten zur Mieterhöhung umlegen
Ein großer Teil des Streits zwischen Eigentümern und Mietern dreht sich um die Frage der Nebenkosten. Die Interessen der Parteien weichen naturgemäß deutlich voneinander ab. Während die Eigentümer die ihnen entstandenen Ausgaben für eine Immobilie weitgehend umlegen wollen, ordnen die Mieter vieles davon dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zu. Ein Gutachten zur geplanten Mieterhöhung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in der Regel nicht zu den vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. So entschied es ein Gericht am Beispiel einer konkreten juristischen Auseinandersetzung.
(Landgericht Mainz, Aktenzeichen 3 T 16/04)
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Recht und Steuern: Mieter mussten draußen bleiben
Der Gesetzgeber legt einen strengen Maßstab an die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn häufig werden bei solchen Treffen Beschlüsse gefasst, die weit reichende finanzielle Konsequenzen haben. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel dem Verwalter, darf daher kein Dritter an Eigentümerversammlungen teilnehmen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gilt das auch für Mieter – zumindest in größeren Wohnanlagen. (Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen 94 C 26/08)
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Nebenkosten-Falle – Welche Nebenkosten Mieter wirklich übernehmen müssen
Zur Miete wohnen, besonders in Ballungsräumen, ist meist eine teure Angelegenheit. Kommt zur vielerorts kontinuierlich steigenden Miete dann auch noch eine gesalzene Nebenkostenabrechnung hinzu, gefriert auch dem gut verdienenden Mieter mitunter schon einmal das Lächeln. Aber ruhig Blut: Immer wieder schleichen sich Fehler bei der Abrechnung ein, werden Messergebnisse falsch umgelegt oder unzulässige Posten mitberechnet. Was tatsächlich auf die Nebenkostenabrechnung gehört und wie Mieter feststellen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Dass alle Neben- bzw. Betriebskosten zusätzlich zur vereinbarten Miete vom Mieter getragen werden müssen, ist eine weit verbreitete Fehlannahme. Denn nur, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, ist der Mieter auch tatsächlich zur Übernahme verpflichtet. „Zwar setzen sich Mietkosten in heutigen Verträgen üblicherweise explizit aus Grundmiete und tatsächlich anfallenden Nebenkosten zusammen, doch gibt es auch immer noch andere Konzepte: Bei der so genannten Teilinklusivmiete übernimmt der Mieter lediglich einen Teil der gesamten Betriebskosten, wie zum Beispiel die verbrauchsabhängigen Wasser-, Müllabfuhr- und Heizungskosten“, erklärt Juristin Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Die anderen Nebenkosten sind in der Miete enthalten.“ Wer sich also nicht völlig sicher ist, zu welcher Mietart sein Wohnverhältnis zählt, sollte einen kritischen Blick in seinen Mietvertrag werfen.
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Schweigen schadete – Hausverkäufer hatte nicht über Asbestbelastung aufgeklärt
Der Verkäufer einer Immobilie kann einen Interessenten nicht über alle Details zu einem Objekt aufklären. Das verlangt auch der Gesetzgeber nicht von ihm. Selbst bestimmte Mängel, die für einen Typ von Häusern „normal“ oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, müssen nicht immer erwähnt werden. Eine schwer wiegende Asbestbelastung darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht verschwiegen werden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/08)
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