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Immobilien: Bundesgerichtshof fällt maklerfreundliches Urteil

Immobilienkäufer lassen sich bei der Suche nach einem geeigneten Objekt gerne von Maklern beraten. Ein Maklervertrag wird jedoch nicht bereits durch Zusendung eines Prospektes sondern erst in dem Moment begründet, in dem der Interessent den Makler nach Zugang des Exposés abermals anruft und konkret einen Besichtigungstermin vereinbart.
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