Schlagwort: Abschlussgebühr

Im Test: Tarif easy plus der Alte Leipziger Bauspar AG

Beim Tarif „easy plus“ der Alte Leipziger Bauspar AG handelt es sich um einen gängigen Bausparvertrag. Einerseits kann das Bausparguthaben als finanzielles Fundament für wohnwirtschaftliche Zwecke dienen. Andererseits kann das Guthaben auch für die Umsetzung anderer Wünsche verwendet werden. Wir haben den Tarif „easy plus“ der Alte Leipziger Bauspar AG für Sie unter die Lupe genommen.
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Was passiert mit meinem Bonuszins, wenn ich auf das Bauspardarlehen verzichte?

Bausparverträge sind in der Regel so gestaltet, dass bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen ein Bonus ausbezahlt und die Abschlussgebühr erstattet wird. Der Bonus richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausparsumme und wird auf das angefallene Sparguthaben hinzugezahlt.

Bausparer sollten sich allerdings mindestens sieben Jahre Zeit lassen, da sonst die Bonuszinsen verloren gehen.

Welche Gebühren fallen an?

Ein Bausparkonto wird während der Vertragslaufzeit mit diversen Gebühren belastet, die der Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes dienen. Typische Gebühren sind: die Abschlussgebühr, die Kontogebühr, die Darlehensgebühr, die Wohnungsbauprämiengebühr, Gebühren für die Beleihungswertermittlung und Gebühren für Vertragsänderungen und für die Vertragskündigung. Je nach Bausparkasse wird auf einige dieser Gebühren verzichtet oder sie werden zum Vertragsende wieder erstattet.

Woraus setzt sich die Bausparsumme zusammen?

Die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen und wird bei Abschluss eines Bausparvertrags festgelegt. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der Abschlussgebühr, die monatlichen Tilgungsbeträge und das Mindestsparguthaben, das für die Zuteilung des Bausparvertrages erforderlich ist.

Die Bausparsumme kann während der Laufzeit des Vertrages, entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse, erhöht, ermäßigt und geteilt werden.

Abschlussgebühr

Bausparkassen verlangen beim Abschluss des Bausparvertrages eine Gebühr, die je nach Bauspartarif von 1,0 bis 1,6% der Bausparsumme beträgt. Die Abschlussgebühr wird in der Regel von der ersten von Ihnen geleisteten Sparrate abgezogen. Bei einigen Bauspartarifen wird die Abschlussgebühr erstattet, wenn der Bausparer bei Ablauf des Vertrages auf eine Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet.