Kapital-Lebensversicherung: Verprassen oder anlegen?

Verrenten mit Garantie

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Bevor jemand seine Lebensversicherung verrenten lässt oder direkt eine Rentenversicherung abschließt, sollte er die Konditionen der Versicherer genau prüfen. Viele Rentenzahlungen werden nämlich nur zu Lebzeiten des Kunden ausgezahlt. Ist der Rentner kerngesund, und hat nach Renteneintritt noch mindestens 15 Jahre zu leben, ist das kein Problem. In dieser Zeit bekommt der Kunde ungefähr sein eingezahltes Kapital zurück gezahlt.

Stirbt er aber vorher, so kann die Versicherung den Rest des eingezahlten Kapitals behalten. Deswegen ist es wichtig, eine so genannte Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Bei einer Rentengarantiezeit von 15 Jahren, wird die Rente auch nach dem Tod des Versicherten so lange weitergezahlt. Damit sind die Hinterbliebenen im Todesfall für den entsprechenden Zeitraum abgesichert.

Ein Nachteil dieser Anlageform ist sicherlich, dass der Versicherte nicht frei über sein Geld verfügen kann. Wenn er plötzlich eine größere Summe braucht, wird er Schwierigkeiten haben, sich den nicht verbrauchten Rest auszahlen zu lassen.

Ab 2005 gibt es allerdings ein sehr gutes Argument, sich die Lebensversicherung verrenten zu lassen: die Besteuerung. Verträge für Kapital bildende Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, fallen nämlich unter eine neue Steuerregelung. Bislang waren die Erträge bei Laufzeiten von mehr als zwölf Jahren steuerfrei.

Dieses Steuerprivileg kann in Zukunft nur noch von Kunden in Anspruch genommen werden, die sich ihre Kapitallebensversicherung verrentenlassen. Bei einer Einmalauszahlung fallen dagegen Steuern an, wie bei Erträgen aus anderen Anlageformen auch. Bestehende Verträge, und solche, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, fallen aber nicht unter diese Regelung.

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