Kategorie: Hilfe zur Steuererklärung 2006 / 2007

Holen Sie sich Ihr Geld vom Staat zurück!

Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahler schenken die Deutschen dem Staat jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.

Warum? Monat für Monat zahlen die Deutschen fleißig ihre Steuern. Den meisten Steuerzahlern wird dabei über das Jahr gerechnet deutlich zu viel abgezogen. Da viele Bundesbürger ihre Einkommensteuererklärung gar nicht abgeben, erhalten sie die zu viel gezahlten Steuern auch nicht zurück. Das ist ein Fehler!Allein mit der Abgabe einer Steuererklärung mit den üblichen Angaben zur Geltendmachung aller Werbungskosten und Pauschalbeträge sowie einigen individuellen Angaben erhält ein Privathaushalt jedes Jahr durchschnittlich 350 Euro vom Finanzamt zurück.

Schenken Sie dem Staat kein Geld und geben Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab. Vielen scheint die Steuererklärung wie eine unüberwindbare Hürde. Dabei ist es gar nicht so schwer, wenn man sich eine Stunde Zeit nimmt und sich mit allen notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung, Belege über Versicherungsbeiträge, Spendenquittungen, etc.) daran macht, seine Steuererklärung auszufüllen.

Größtes Hindernis: Für viele ist die jährliche Einkommensteuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Geht es Ihnen auch so? Dann ist unser kostenloser E-Mail-Kurs „Steuererklärung 2006″ genau das Richtige für Sie. Wir erklären Ihnen die notwendigen Grundbegriffe zur Steuererklärung und die wichtigsten Formulare, damit Sie Ihre Steuererklärung für 2006 erfolgreich bei Ihrem Finanzamt einreichen können.

Wenn Sie „Lohnsteuer kompakt 2007

Steuererklärung 2006: Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 müssen Sie bis zum 31. Mai 2007 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Kommen Sie dem nicht oder verspätet nach, dann drohen hohe Strafen bis hin zum Zwangsgeld.

Diese Frist verlängert sich allerdings automatisch bis zum 30. September, wenn Ihnen bei der Erklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein behilflich ist. Mit diesem Musterbrief können Sie eine Fristverlängerung aber auch einfach selbst beantragen.

Wollen Sie freiwillig eine Steuererklärung für 2006 abgeben, dann haben Sie zwei Jahre – also bis zum 31. Dezember 2008 – Zeit dafür. Bei dieser zweijährigen Abgabefrist handelt es sich um eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, Sie können diese Frist nicht verlängern. Nach dem 31. Dezember 2008 können Arbeitnehmer somit eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2006 nicht mehr beantragen.

Das Steuererklärung auszufüllen, lohnt sich fast immer: Jeder Haushalt kann immerhin mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen.

Nutzen Sie „Lohnsteuer kompakt 2007<a href="„, um Ihre Steuererklärung für 2006 fertig zu machen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bevor man mit der Bearbeitung seiner Einkommensteuererklärung beginnt, ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (=Steuerjahr), dem sogenannten Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Eine so genannte „unbeschränkte Steuerpflicht“ besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Dabei sind Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das müssen sie nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr:

  • die Nebeneinkünfte, wie Renten- oder Vermietungseinkünfte, über 410 Euro lagen.
  • der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro monatlich bezogen wurden.
  • beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklassen V oder VI hat.
  • das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.

Das sind die gängigsten Möglichkeiten. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte – wie Miet- oder Zinseinnahmen – hatte.

Lohnt sich das Ausfüllen der Steuerformulare für jeden?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie dies eventuell trotzdem machen. Warum? In vielen Fällen sind die Steuervorauszahlungen, die im Verlauf eines Jahres geleistet werden, deutlich höher als die tatsächliche Steuerschuld. Die gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.

Von diesem Vorteil können profitieren vor allem Schüler und Studenten, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben und dafür Lohnsteuer bezahlt haben. Sie können sich meist die gesamten Steuerbeträge beim Finanzamt zurückholen. Aber auch den meisten anderen Steuerzahlern werden über das Jahr gerechnet zu hohe Steuerbeträge abgezogen.

Ist dies auch bei Ihnen der Fall, würden Sie eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Geben Sie allerdings keine Steuererklärung ab, ist das Geld verloren und der Finanzminister freut sich.

Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung auszufüllen, da jeder Haushalt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen kann. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, freiwillig eine Steuererklärung anzufertigen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen:

  1. Wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.
  2. Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV eingetragen haben.
  3. Wenn Ihnen oder einem Ihrer Kinder ein Behinderten-Pauschbetrag zusteht.
  4. Wenn sich im Laufe des Jahres ihre Steuerklasse zu Ihren Gunsten geändert hat.
  5. Wenn Sie Eltern geworden sind und sich damit die Zahl der Kinderfreibeträge erhöht.
  6. Wenn Sie Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten bei Pendlern, Umzugskosten, Kosten aufgrund doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei schwerer Krankheit) haben, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
  7. Wenn Sie erwarten, dass Sie einen Teil der einbehaltenen Kapitalertragssteuern (prüfen Sie die Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank!) zurückbekommen.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich von „Lohnsteuer kompakt 2007Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Grundsätzlich gilt:

Das Steuererklärung auszufüllen, lohnt sich fast immer: Jeder Haushalt kann immerhin mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen.

Nutzen Sie „Lohnsteuer kompakt 2007

auf mehrere Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen

Der Erhaltungsaufwand ist normalerweise in voller Höhe in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem er geleistet worden ist.

Abweichend hiervon ist es aber auch zulässig, größere Erhaltungsaufwendungen, die ab dem 1.1.2004 entstanden sind, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das vermietete Gebäude überwiegend Wohnzwecken dient.

Art der Aus- / Weiterbildung

Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium sind bis zu einem Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Alle anderen Aufwendungen wie Umschulungen, Fortbildungen oder Ausbildungen nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind nun als Werbungskosten bei Anlage N abzugsfähig.

Neben einer Berufsausbildung werden auch Besuche einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule als Ausbildung anerkannt.

Art der Anlage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zusammen mit der Einkommensteuer festgesetzt. Ihre Auszahlung erfolgt allerdings erst nach Ablauf der Sperrfrist.

 Art der Anlage    Sperrfrist    förderfähiger Sparbetrag
 Bausparvertrag    7 Jahre    470 Euro 
 Anlagen / Wohnungsbau    7 Jahre    480 Euro 

Viele Unternehmen, die keine Aktien herausgeben, bieten Fremdkapitalgebern eine Beteiligung an der Firma an. Über diese Beteiligungsverträge können Sie vom Unternehmenserfolg profitieren. Als Beteiligungsverträge gelten GmbH- oder Genossenschaftsanteile sowie stille Beteiligungen.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn Sie damit berufliche Aufgaben erledigen. Der Bundesfinanzhof hat allerdings entschieden, dass unter Arbeitsmitteln auch all jene Wirtschaftsgüter verstanden werden, die eine private Nutzung im Rahmen von rund zehn Prozent zulassen.

Hier werden auch Arbeitsmittel eingetragen, die Sie für ein anerkanntes Arbeitszimmers brauchen.