Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören z.B. von einem ausländischen Arbeitgeber oder von Dritten gezahlte Arbeitslöhne oder Verdienstausfallentschädigungen.
Kategorie: Hilfe zur Steuererklärung 2006 / 2007
Arbeitslohn nach DBA/ATE
DBA bedeutet Doppelbesteuerungsabkommen. Ein DBA soll vermeiden, dass z.B. Einkünfte eines Bürgers, der in einem Staat seinen Wohnsitz hat und aus dem anderen Staat Einkünfte bezieht, in beiden Staaten besteuert werden.
ATE ist nötig für Länder mit denen ein Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Die anzugebenden Beträge können Sie aus Zeile 16 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.
Vermögenswirksame Leistungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte oder vom Lohn einbehaltene Geldleistungen, die in eine Anlageart Ihrer Wahl einbezahlt werden. Welche Anlagearten gefördert werden, ist vom Gesetzgeber festgelegt. Häufige Anlageformen sind z. Bsp. Bausparverträge, Wertpapierverträge, Kapitalversicherungen etc.
Die Sparzulage beträgt seit 2004 maximal 470 Euro beim
, und höchstens 400 Euro beim Beteiligungssparen.Tipp! Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet.
Antragsgrund
Zu den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen gehören alle Arbeiten, die normalerweise in einem Haushalt anfallen, wie Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen, Gartenarbeiten etc.
Tipp: Als Nachweis ist ein Arbeitsvertrag ratsam.
Antrag auf Nichtveranlagung
Liegen Ihre Kapitalerträge über der Freistellungsgrenze von 1.421 Euro (ledig) oder 2.842 Euro (verheiratet), während Ihre restlichen Einkünfte gering sind? Dann können Sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung den Abzug von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer verhindern.
Da Kreditinstitute bei Überschreitung des Freibetrags verpflichtet sind, die Kapital- und Zinsabschlagssteuer einzubehalten, müssen Sie trotz geringer Einkünfte Steuern zahlen. Durch die Nichtveranlagung umgehen Sie das Ausfüllen einer
, die ansonsten zur Rückerstattung der Steuerbeträge notwendig wäre.Antrag auf Aufteilung der Kinderbetreuungskosten
Sollen die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil aufgeteilt werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag einreichen, der sowohl von Ihnen als auch dem anderen Elternteil unterschrieben wurd.
Anteile an Einkünften
Falls Sie im Veranlagungszeitraum Anteile an einer Gemeinschaft erworben und verkauft haben, sind die erzielten Erlöse einkommensteuerpflichtig. Dabei müssen Sie wiederum die Haltefrist beachten, die hier ein Jahr beträgt.
Solche Gemeinschaften können beispielsweise Erbengemeinschaften oder Haus- und Grundstückseigentümergemeinschaften sein.
Anlage V
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören insbesondere die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Mietwohngrundstücken.
Den Einkünften stehen alle Aufwendungen gegenüber, die mit dem Vermietungsobjekt in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Üblicherweise gehören dazu Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen, Absetzung für Abnutzung und laufende Kosten wie Grundsteuer oder Hausversicherungen.
ACHTUNG! Sollten Sie Ihr vermietetes Objekt teilweise auch privat nutzen, oder Mieteinahmen haben, die unter 56% der ortsüblichen Miete angesetzt sind, müssen sämtliche Werbungskosten anteilig berechnet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer eine Aufstellung bei, aus der hervorgeht, wie hoch der nicht abzugsfähige Betrag ist. Denken Sie daran, diesen Betrag abzuziehen, wenn Sie Ihre Werbungskosten eingeben.
Anlage R
Seit 2005 werden Renten nicht mehr in der Anlage SO eingetragen, sondern in der neuen Anlage R.
Gleichzeitig wurde die Rentenbesteuerung neu geregelt. Danach werden Leibrenten, sonstige -insbesondere private- Leibrenten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (die sog.
) und betrieblicher Altersversorgung unterschiedlich besteuert.Anlage R
Haben Sie im vergangenen Jahr Renten erhalten, tragen Sie diese bitte ab sofort in die Anlage R ein. Bisher wurden Rentenzahlungen in der Anlage SO veranlagt. Ab 2005 wird die Rentenbesteuerung neu geregelt. Das Ziel ist Renten zunehmend voll zu versteuern.
Außerdem sind in der Anlage R Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag (
) einzutragen.Achtung! Jeder Ehegatte muss eine eigene Anlage N abgeben.