Falls ihr Kind auf Dauer im Ausland lebt, müssen Sie auch den Wohnsitzstaat angeben. Lebt das Kind nämlich in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard, kürzt das Finanzamt die steuerlichen Freibeträge nach der Ländergruppeneinteilung, und zwar um ein Viertel, zwei Viertel oder um drei Viertel.