Autor: Ursula Narr

Rentenniveau

Als Rentenniveau wird das Verhältnis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und der Standardrente, auch Eckrente genannt, bezeichnet. Zur Berechnung wird ein fiktiver Eckrentner mit einer 45-jährigen Beitragsdauer, einem Durchschnittseinkommen und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Das Rentenniveau betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 1.210 Euro bzw. 46,4 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens.

Rentenformel

Mit der Rentenformel wird die Höhe einer Rente berechnet. Bei der Berechnung werden Beitragsdauer, Höhe der Beiträge und Zeitpunkt des Renteneintritts berücksichtigt. Die Höhe der Rente ist außerdem an die die Höhe der Bruttolöhne gekoppelt.

Höhe der Rente = Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x persönliche Entgeltpunkte

Rentenanpassungsformel

Einmal im Jahr wird die Höhe der gesetzlichen Renten anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Die Berechnung orientiert sich dabei an der Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter im Vorjahr. Neben der Lohnentwicklung werden der so genannte Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnungen mit einbezogen. Jährlich zum 1. Juli werden die Renten gemäß dieser Berechnungen angepasst.

Reisekosten

Reisekosten, die auf Dienst-oder Geschäftsreisen anfallen können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen werden. Zu den Reisekosten zählen zum Beispiel Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten.