Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. In ihr sind 57 Millionen Bürger versichert.
Autor: Ursula Narr
Rentenrechtliche Zeiten
Die Deutsche Rentenversicherung gliedert die rentenrechtlichen Zeiten in Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.
Rentenniveau
Als Rentenniveau wird das Verhältnis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und der Standardrente, auch Eckrente genannt, bezeichnet. Zur Berechnung wird ein fiktiver Eckrentner mit einer 45-jährigen Beitragsdauer, einem Durchschnittseinkommen und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Das Rentenniveau betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 1.210 Euro bzw. 46,4 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens.
Rentengarantiezeit
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Für die vertraglich festgelegte Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden Fall ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. In diesem Fall wird die Rente an die Erben bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlt.
Rentenformel
Mit der Rentenformel wird die Höhe einer Rente berechnet. Bei der Berechnung werden Beitragsdauer, Höhe der Beiträge und Zeitpunkt des Renteneintritts berücksichtigt. Die Höhe der Rente ist außerdem an die die Höhe der Bruttolöhne gekoppelt.
Höhe der Rente = Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x persönliche Entgeltpunkte
Rentenbescheid
Gesetzlich Rentenversicherte erhalten mit Eintritt in die Rente den so genannten Rentenbescheid, der die Art und die Höhe der Rente feststellt. Gegen den Rentenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Rentenbeitragssatz
Der Rentenbeitragssatz beträgt derzeit 19,9 Prozent vom Bruttolohn. Er wurde zuletzt im Juli 2007 erhöht.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt anteilig die Höhe einer Rente, je nach Rentenart. Eine Altersrente hat beispielsweise den Rentenartfaktor 1, eine Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5.
Rentenanpassungsformel
Einmal im Jahr wird die Höhe der gesetzlichen Renten anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Die Berechnung orientiert sich dabei an der Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter im Vorjahr. Neben der Lohnentwicklung werden der so genannte Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnungen mit einbezogen. Jährlich zum 1. Juli werden die Renten gemäß dieser Berechnungen angepasst.
Reisekosten
Reisekosten, die auf Dienst-oder Geschäftsreisen anfallen können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen werden. Zu den Reisekosten zählen zum Beispiel Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten.