Gesetzliche Rentenversicherungen Lexikon 16. Februar 2010 von Ursula Narr Rentenartfaktor Der Rentenartfaktor bestimmt anteilig die Höhe einer Rente, je nach Rentenart. Eine Altersrente hat beispielsweise den Rentenartfaktor 1, eine Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5.