Der Rentenartfaktor bestimmt anteilig die Höhe einer Rente, je nach Rentenart. Eine Altersrente hat beispielsweise den Rentenartfaktor 1, eine Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5.
Der Rentenartfaktor bestimmt anteilig die Höhe einer Rente, je nach Rentenart. Eine Altersrente hat beispielsweise den Rentenartfaktor 1, eine Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5.