Gesetzliche Rentenversicherungen Lexikon 16. Februar 2010 von Ursula Narr Rentenbescheid Gesetzlich Rentenversicherte erhalten mit Eintritt in die Rente den so genannten Rentenbescheid, der die Art und die Höhe der Rente feststellt. Gegen den Rentenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.