Die Steuerklassen-Kombination IV/IV lohnt sich vor allem, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen.
Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.
Die Steuerklassen-Kombination IV/IV lohnt sich vor allem, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen.
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Eine Zusammenveranlagung lohnt sich meistens dann, wenn die Einkommen der Ehepartner unterschiedlich hoch sind.
Mit dem Veranlagungsrechner können Sie schnell und bequem berechnen, ob eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung günstiger für Sie ist.
Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.
Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl für eine getrennte Veranlagung lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.
Mit dem Veranlagungsrechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Veranlagungsart günstiger für Sie ist.
Grundsätzlich können nur Ehepaare zusammen veranlagt werden. Frisch verheiratete und geschiedene Ehepartner können im Jahr der Hochzeit beziehungsweise im Jahr der Scheidung zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Dasselbe Wahlrecht haben Verwitwete im Jahr, in dem der Ehepartner verstarb.
Das zu versteuernde Einkommen ist die Summe aller Einkünfte (ohne Progressionsvorbehalt) abzüglich möglicher Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Freibeträge.
Finden sie mit dem Veranlagungsrechner auf forium.de heraus, welche Veranlagungsart für Ehepaare am günstigsten ist.
Die besondere Veranlagung gilt nur jeweils für das Jahr, in dem geheiratet wurde.
In den wenigsten Fällen ist die besondere Veranlagung günstiger als die Zusammenveranlagung. Steuerliche Vorteile können sich zum Beispiel ergeben, wenn ein Ehepartner durch die besondere Veranlagung noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem bei Ehepartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen.
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer
Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.
Ehepaare, die dauerhaft zusammen leben können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten. Grundsätzlich gilt die getrennte Veranlagung für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Auch Ehepartner, die ganzjährig getrennt leben können nicht zusammen veranlagt werden. Das Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung gilt ebenso im Jahr der Heirat und im Jahr der Scheidung. Verwitwete können im Jahr, in dem der Ehepartner starb ebenfalls wählen, ob sie getrennt oder zusammen veranlagt werden wollen.