Autor: Ursula Narr

Wann lohnt sich eine getrennte Veranlagung?

Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.
Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl für eine getrennte Veranlagung lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.

Mit dem Veranlagungsrechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Veranlagungsart günstiger für Sie ist.

Für wen gilt die Zusammenveranlagung?

Grundsätzlich können nur Ehepaare zusammen veranlagt werden. Frisch verheiratete und geschiedene Ehepartner können im Jahr der Hochzeit beziehungsweise im Jahr der Scheidung zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Dasselbe Wahlrecht haben Verwitwete im Jahr, in dem der Ehepartner verstarb.

Wann lohnt sich die Steuerklasse-Kombination III/V bei Ehepaaren?

Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem bei Ehepartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen.

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer

Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.

Für wen gilt die getrennte Veranlagung?

Ehepaare, die dauerhaft zusammen leben können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten. Grundsätzlich gilt die getrennte Veranlagung für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Auch Ehepartner, die ganzjährig getrennt leben können nicht zusammen veranlagt werden. Das Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung gilt ebenso im Jahr der Heirat und im Jahr der Scheidung. Verwitwete können im Jahr, in dem der Ehepartner starb ebenfalls wählen, ob sie getrennt oder zusammen veranlagt werden wollen.