Die Deutsche Rentenversicherung gliedert die rentenrechtlichen Zeiten in Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.
Die Deutsche Rentenversicherung gliedert die rentenrechtlichen Zeiten in Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.