Reisekosten, die auf Dienst-oder Geschäftsreisen anfallen können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen werden. Zu den Reisekosten zählen zum Beispiel Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten.