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Rentenanpassungsformel

Einmal im Jahr wird die Höhe der gesetzlichen Renten anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet. Die Berechnung orientiert sich dabei an der Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter im Vorjahr. Neben der Lohnentwicklung werden der so genannte Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnungen mit einbezogen. Jährlich zum 1. Juli werden die Renten gemäß dieser Berechnungen angepasst.