Umweltplaketten: Jetzt aber ran!

Drei Farben und ein paar Ausnahmen

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Welche Farbe die jeweilige Plakette hat, die man sich an sein Fahrzeug kleben darf, richtet sich nach der Schadstoffgruppe. In die Umweltzone hereinfahren dürfen nur noch Pkw und Lkw, die mindestens der Schadstoffgruppe zwei angehören. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe eins bekommen keine Plakette. Anhand der Emissionsschlüsselnummer werden die Fahrzeuge den verschiedenen Schadstoffgruppen genau zugeordnet.

Die Emissionsschlüsselnummer seines Fahrzeugs findet man im Fahrzeugschein. Hier gibt es ältere und neuere Dokumente. Ist der Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt, sind die letzen beiden Ziffern unter „Schlüsselnummer zu 1“ entscheidend. Hat man einen neueren Fahrzeugschein, dann steht die Schlüsselnummer in Zeile 14 unter 14.1.
Wer nicht in einer Tabelle nach seiner zukünftigen Plakettenfarbe suchen will, kann die Emissionsschlüsselnummer auch in einen der zahlreichen online-Plakettenrechner eingeben.

Kaufen kann man die Emissionsplaketten bei den Zulassungsstellen oder dort, wo auch eine Abgas-Sonderuntersuchung möglich ist, also zum Beispiel beim TÜV, bei der DEKRA, der GTÜ oder in einer Werkstatt. Hierzu muss man keine Untersuchung des Wagens vornehmen lassen. Es reicht, die Fahrzeugpapiere vorzulegen. Der Preis ist bundesweit nicht festgesetzt, er liegt meist bei fünf bis zehn Euro. Wenn man seine Plakette online bestellt, kostet es ein paar Euro extra.

Die Plaketten müssen gut sichtbar an die Windschutzscheibe geklebt werden. Um sie eindeutig zuzuordnen, wird das Kennzeichen des Wagens zuvor in das weiße Feld eingetragen.

Nach langem Hin und Her gibt es mittlerweile doch noch ein paar Ausnahmeregelungen – zum Beispiel für Oldtimer. Die sollten eigentlich rigoros aus der Umweltzone ausgeschlossen werden, obwohl sie meist nicht zu den Vielfahrern gehören. Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind und ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07er Kennzeichen haben, behalten nun generell freie Fahrt. Diese Regelung gilt bundesweit.

Weitere Ausnahmen können die Gemeinden individuell regeln. Beispielsweise für Fahrer, die keine Plakette bekommen, ihr Fahrzeug nicht nachrüsten können, es aber nachweislich in der Umweltzone brauchen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Weitere Bedingungen, die Kosten und die Dauer der Ausnahmegenehmigung variieren je nach Gemeinde. So können auch für Firmenfahrzeuge in Härtefällen (Gefährdung der Existenz) Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Schwerbehinderte brauchen keine Plakette, sie müssen auch keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis bzw. der EU-Parkausweis. Weitere Ausnahmen gelten für Krankenwagen und für Fahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr.

Keine Ausnahme wird für Ortsfremde gemacht. So scheint für Touristen die Verwirrung vorprogrammiert. Denn die müssen sich erst eine Plakette am Stadtrand besorgen, bevor sie in eine Umweltzone hereinfahren. Eine Herausforderung für alle, die spontan abends oder am Wochenende in eine Umweltzone fahren wollen. Ausnahmen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen gibt es bisher nur in Hannover und auch das nur bis Ende 2008.

Welche Farbe auch immer – es gilt auf jeden Fall: Wer in die Umweltzone fährt, darf dies nur mit aufgeklebter Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Der Fahrzeugschein als Beweis reicht nicht aus.

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