Erweiterungen und berufsspezifische Angebote

Spezialangebote für medizinische Berufe

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Einige Versicherer haben spezielle Angebote für Ärzte, Apotheker, Optiker und andere Heil- und Pflegeberufe. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen beruflicher Verträge wird Schutz geboten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Strafrechtsschutz auf die Zeit vor Versicherungsbeginn auszudehnen. Entscheidend ist dann nur, dass ein Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde.

Ein Beispiel: Im November wird der Blinddarm eines Patienten entfernt. Im Dezember schliesst der Arzt eine Rechtsschutz-Versicherung ab. Der Blinddarm-Patient behauptet im März des darauf folgenden Jahres, eine Klemme sei in seinem Bauch vergessen worden und er leide inzwischen fürchterliche Qualen. Er stellt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Der normale Strafrechtschutz greift in diesem Fall nicht. Die Ursache – die (angebliche) vergessene Klemme – lag vor Versicherungsbeginn. Mit der Erweiterung im Strafrecht leistet die Rechtsschutzversicherung, weil das Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde.

Eine weitere sinnvolle Erweiterung ist die Ausweitung des Sozial-Rechtsschutzes auf eine anwaltliche Tätigkeit bevor es zum Gerichtsverfahren kommt. Normalerweise greift der Rechtsschutz hier nur vor Gericht. Insbesondere bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen kann eine juristische Vertretung bereits vor einem Prozess für viele Mediziner sinnvoll sein.

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