Lehrer: Berufshaftpflicht ein Muss!

Erfüllt ein Lehrer seine Aufsichtspflicht nicht,
handelt er unter Umständen grob fahrlässig. Und das kann weit reichende Konsequenzen haben: Kommt es etwa in der Pause zu einer Schlägerei, bei der ein Schüler verletzt wird, kann das für den Pädagogen teuer werden.

Stellt sich beispielsweise heraus, dass er seine
Aufsichtspflicht verletzt oder sich aus anderen Gründen fahrlässig
verhalten hat, muss er unter Umständen für die finanziellen Folgen
aufkommen: zum Beispiel für eine teure medizinische Behandlung oder
im schlimmsten Fall sogar für eine lebenslange Rente des Schülers.
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt in diesem Fall vor dem finanziellen Ruin.

Inwieweit der Pädagoge persönlich haftet, hängt vom Grad der
Fahrlässigkeit und dem Anstellungsverhältnis ab. Bei fest
angestellten Lehrern trägt selbst bei grober Fahrlässigkeit zunächst
einmal die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Sie nimmt den
Lehrer dafür aber in Regress. Und das kann richtig teuer werden – bis
hin zu Beträgen in Millionenhöhe.

Im Gegensatz zum Öffentlichen
Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei
mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem persönlichen Vermögen.

Um diesen Risiken vorzubeugen, empfiehlt es sich für Pädagogen,
zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine entsprechende
Berufshaftpflicht abzuschließen.

Abgedeckt sind neben Personenrisiken auch Schäden am
Eigentum bis hin zum Verlust der Schlüssel einer pädagogischen
Einrichtung. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch während eines
vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, etwa anlässlich einer
Klassenfahrt, meldet die Axa-Versicherung.

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