Risiko Zwangsversteigerung

Vor der Auktion

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Über Versteigerungsobjekte und Termine können Sie sich auf verschiedenen Wegen informieren. Eine Liste dazu finden Sie hier. Wenn Sie sich für eine bestimmte Immobilie ernsthaft interessieren, sollten Sie Kontakt mit dem Hauptgläubiger des Eigentümers aufnehmen. Wer das ist, erfahren Sie aus dem Grundbuch. Der Hauptgläubiger möchte natürlich verhindern, dass das Objekt zum Dumpingpreis abgegeben wird, versuchen Sie also herauszufinden, welche Versteigerungssumme er mindestens anstrebt.

Wie beim normalen Hauskauf muss auch bei einer Versteigerung die Finanzierung im Vorfeld geklärt sein. Vom erfolgreichen Bieter verlangt die Gläubigerbank in der Regel sofort eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Die Restsumme muss bis zum so genannten Verteilungstermin vier bis acht Wochen später bezahlt werden.

Nicht immer wechselt eine Immobilie gleich beim ersten Versteigerungstermin den Besitzer. Oft scheitert die Versteigerung, weil kein ausreichendes Mindestgebot abgegeben wurde. Dieses liegt beim ersten Termin bei 50 Prozent des geschätzten Verkehrswertes. So soll verhindert werden, dass das Objekt verschleudert wird. Auf Antrag des Gläubigers kann das Limit aber auf 70 Prozent heraufgesetzt werden.

Findet sich zu diesen Bedingungen kein Käufer, wird ein zweiter Versteigerungstermin angesetzt. Jetzt entfallen die Wertgrenzen und Schnäppchenjäger haben freies Spiel. Ob Ihre Wunsch-Immobilie zum ersten oder zum zweiten Mal angeboten wird, erfahren Sie in der Terminveröffentlichung.

Ein Kommentar zu “Risiko Zwangsversteigerung”

  1. Vancouver real estate

    Aus der Sicht des Maklers muss ich sagen, dass die Zwangsversteigerungen nicht immer ein Schnäppchen sind, wie es aussieht. Oft kann ich und meine Klienten sich das Haus vor der Versteigerung nicht nachschauen, weil sich dass der jetziger Eigentümer nicht wünscht, da hat man nur ein Gutachten zur Verfügung, wobei der Gutachter wahrscheinlich auch nicht ins Haus zugelaasen wurde. Und dass reicht natürlich nicht. Zweitens werden oft nur Häuser versteigert, die vor der Versteigerungen durch einen Makler nicht verkauft werden konnten, weil das Beste ist schon weg.

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