Krank durch Arbeit

Aufs Kleingedruckte achten

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Wer eine BU-Versicherung angeboten bekommt, sollte nicht gleich freudestrahlend unterschreiben, sondern den Vertrag ganz genau durchlesen.
Gerade bei diesen Policen kommt es auf das Kleingedruckte an. Mit ihnen steht und fällt der Wert der Absicherung. Folgende Punkte sind dabei entscheidend:

Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung hat der Versicherer das Recht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Rente zu verweigern. Die Begründung: ein Kfz-Meister, der durch einen Unfall einen Arm verloren hat, könnte ja noch als Pförtner arbeiten. Ob man tatsächlich eine Anstellung findet, ist für den Versicherer unerheblich. Bei einer Verweisung ist es nur wichtig, dass in dem „Verweisungsberuf“ theoretisch gearbeitet werden könnte. Aus dem Grund sollte der Versicherer ausdrücklich auf dieses Recht verzichten.

Kurzes Rücktrittsrecht (maximal 5 Jahre)
Beim Rücktrittsrecht behält sich der Versicherer eine bestimmte Anzahl von Jahren für einen Rücktritt offen. Stellt sich heraus, dass der Kunde Gesundheitsfragen im Antrag vor Vertragsschluss falsch beantwortet hat, kann der Vertrag aufgehoben werden. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, sollte man unbedingt darauf achten, dass der Zeitraum für das Rücktrittsrecht des Versicherers so kurz wie möglich veranschlagt ist.

Nachversicherungsgarantie
Wenn der Versicherer eine Nachversicherungsgarantie anbietet, verpflichtet er sich, bei bestimmten Anlässen (Gehaltssprung, Heirat, Geburt eine Kindes, Adoption, Wechsel in die Selbständigkeit etc.) eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen.

Begrenzung der Gesundheitsfragen
Bei kundenfreundlichen Anbietern sollten die Fragen zu Krankenhausaufenthalten nicht über die letzten zehn Jahre hinausgehen und bei ambulanten Behandlungen nur die letzten fünf Jahre umfassen. Dadurch kann der Verdacht der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ von Anfang an eingeschränkt werden. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass sich die zeitliche Einschränkung auf alle gesundheitlichen Fragen bezieht.

Verzicht auf Beitragserhöhung bzw. Kündigung
Der Paragraph 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erlaubt es dem Versicherer, nachträglich den Beitrag zu erhöhen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Das ist beispielsweise möglich, wenn sich herausstellt, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Risiken beim Versicherten vorlagen, die somit nicht in die Kalkulation des Versicherers eingehen konnten. Damit der Verbraucher auf der sicheren Seite ist, sollte die Versicherung ausdrücklich auf die Anwendung des Paragraphen 41 verzichten.

Verzicht auf Prämienanpassung
Das gilt auch für den Paragraphen 172 des VVG, der es dem Versicherer erlaubt, den vereinbarten Versicherungsbeitrag zu erhöhen. Somit bedeutet der Paragraph 172 des VVG eine möglicherweise uneinschätzbare Beitragserhöhung.

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