Krank durch Arbeit

Angaben zu Vorerkrankungen

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Wer sich für eine Versicherung entschieden hat, muss vor Vertragsabschluss noch einen Fragebogen zum Gesundheitszustand ausfüllen.
Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

Falls jemand versehentlich falsche Angaben macht oder Vorerkrankungen unterschlägt, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern.
Nehmen Sie sich also Zeit, um den Antrag auszufüllen. Bei Unklarheiten fragen Sie ruhig bei der Versicherung nach oder wenden sich an Ihren Hausarzt.

Bei einer Ablehnung

Schlaganfall- oder Krebs-Patienten werden von BU- Versicherung von vornherein abgelehnt. Selbst psychiatrische Behandlungen und die Allerweltskrankheit Heuschnupfen können ein Ausschlusskriterium darstellen.

Es gibt aber Alternativen zur kompletten Ablehnung. Wer eine schiefe Wirbelsäule oder Sportverletzungen an Knie oder Knöcheln hat, muss damit rechnen, dass diese Körperteile vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Führt also eine alte Knieverletzung zu einer Berufsversicherung, dann gäbe es in diesem Fall keine Rente.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Zahlung von Risiko-Zuschlägen zu vereinbaren, um die Versicherung gnädig zu stimmen. Wer an einem erhöhten Cholesterinspiegel leidet oder einen gefährlichen Beruf hat, wird an einem solchen Zuschlag wohl nicht vorbeikommen.

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