Krank durch Arbeit

Immer mehr Menschen schlägt der Stress im Berufsalltag auf die Gesundheit. Manche müssen dauerhaft aus ihrem Beruf aussteigen oder können überhaupt nicht mehr arbeiten. Eine Versicherung kann den sozialen Abstieg verhindern.

Zu krank um zu arbeiten

[!–T–]
Laut Statistik scheidet jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeiter in Deutschland vorzeitig aus seinem Berufsleben aus. Gleichzeitig wird der Sozialstaat mehr und mehr abgebaut. Wir müssen also selbst vorsorgen und können uns nicht mehr auf die Hilfe des Sozialsystems verlassen. Das dürfte selbst den Politikverdrossensten klar sein, werden wir doch täglich mit neuen Hiobsbotschaften überhäuft.

Doch was passiert, wenn wir nicht mehr arbeiten können? Wenn wir krank werden, bevor wir das Rentenalter erreicht haben? Früher gab es in solchen Fällen die Invalidenrente, die durch die Steuerreform jedoch drastisch gekürzt wurde und heute Erwerbminderungsrente heißt.

Die Betroffenen erhalten sie erst dann, wenn sie so krank sind, dass sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können, nicht einmal als Pförtner. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber trotzdem noch sechs Stunden täglich einer anderen Beschäftigung nachgehen könnte, bekommt keine Erwebminderungsrente.

Nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, haben Anspruch auf eine volle Erwebminderungsrente. Die Höhe der Rente entspricht etwa einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens, kann in Einzelfällen aber auch höher ausfallen. Wer zwischen drei und sechs Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann, bekommt entsprechend weniger ausgezahlt.

Das gilt allerdings nur für diejenigen, die nach dem 2.1.1961 geboren sind. Ältere Personen erhalten bei Berufsunfähigkeit noch die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Da die Berufsunfähigkeitsrente vor der Steuerreform zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente betrug, bedeutet das eine deutliche Verschlechterung.

Grundsätzlich haben aber nur diejenigen Anrecht auf eine Erwerbminderungsrente, die schon fünf Jahre lang (und davon mindestens drei Jahre lang am Stück) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.

Dennoch bleibt die Differenz zum ursprünglichen Gehalt riesig. In diesem Fall können private Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) Abhilfe schaffen. Diese schließen die Lücke zwischen früherem Einkommen und der Erwerbminderungsrente.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.