Ja. Es gibt den so genannten Grenzbetrag. Dieser liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sic ... weiter
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. All ... weiter