Verfassen einer Patientenverfügung
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Obwohl auch mündliche Äußerungen verbindlich sind, sollte eine Patientenverfügung in schriftlicher Form verfasst werden. Denn nur mit einem schriftlichen Dokument kann ein Arzt im Zweifelsfall beweisen, dass seine Entscheidung, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten, dem Willen des Patienten entspricht. Andernfalls kann er rechtlich belangt werden.
Eine Patientenverfügung sollte so genau wie möglich formuliert sein und sich auf konkrete Situationen beziehen. Allgemeine Begriffe wie zum Beispiel „die Apparatemedizin“ oder „in Würde sterben“ sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie stattdessen konkrete Situationen und Behandlungsmethoden an. Denn verschiedene Situationen können auch verschiedene Behandlungswünsche nach sich ziehen.
Anweisungen für bestimmte medizinische Maßnahmen können zum Beispiel nur für die unmittelbare Sterbephase gelten oder im Endstadium einer tödlichen Krankheit. Wiederum können andere Behandlungen erwünscht sein, wenn ein Patient in Folge eines Unfalls im Koma liegt und voraussichtlich nicht mehr aufwachen wird.
In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wann welche lebenserhaltenden Maßnahmen erwünscht sind und welche unterlassen werden sollen.
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