Die in den unverbindlichen Preisempfehlungen eines Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise sind nicht immer geeignet, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen.
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Schlagwort: Preisangabenverordnung (PangVO)
Preisangabenverordnung (PangVO)
Um Verbrauchern eine bessere Vergleichsmöglichkeit verschiedener Kreditangebote zu ermöglichen, gilt seit 1.9.1985 die Preisangabenverordnung. Danach ist jeder Kreditgeber, der Privatpersonen Kredite anbietet, verpflichtet, bei Kreditangeboten einen Effektivzins (^Effektiver Jahreszins^) anzugeben, der alle preisbestimmenden Faktoren des Kredites beinhaltet.