Um Verbrauchern eine bessere Vergleichsmöglichkeit verschiedener Kreditangebote zu ermöglichen, gilt seit 1.9.1985 die Preisangabenverordnung. Danach ist jeder Kreditgeber, der Privatpersonen Kredite anbietet, verpflichtet, bei Kreditangeboten einen Effektivzins (^Effektiver Jahreszins^) anzugeben, der alle preisbestimmenden Faktoren des Kredites beinhaltet.