Preisangabenverordnung (PangVO)

Um Verbrauchern eine bessere Vergleichsmöglichkeit verschiedener Kreditangebote zu ermöglichen, gilt seit 1.9.1985 die Preisangabenverordnung. Danach ist jeder Kreditgeber, der Privatpersonen Kredite anbietet, verpflichtet, bei Kreditangeboten einen Effektivzins (^Effektiver Jahreszins^) anzugeben, der alle preisbestimmenden Faktoren des Kredites beinhaltet.

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