Schlagwort: Garagenrabatt

Welche Rabatte gibt es und für wen sind sie sinnvoll?

Ob Frauen, Einzelfahrer, Garagenbesitzer oder Wenigfahrer, sie alle können mit Rabatten rechnen, und zwar sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung. Doch so verlockend die Sparmöglichkeiten auch scheinen, einen Rabatt sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Auflagen auch mit Sicherheit einhalten können. Und Auflagen sind mit den Rabatten fast immer verknüpft.

So darf das Fahrzeug beim Lady-Rabatt beispielsweise nur von einer Frau gefahren werden. Noch einschränkender sind Einzelfahrer- und Partnerrabatt. Lässt man sich darauf ein, dürfen nur der Fahrzeughalter, bzw. dessen Partner den Wagen lenken. Falls doch einmal eine andere Person am Steuer sitzt und an einem Unfall beteiligt ist, erlischt zwar nicht der Versicherungsschutz, doch es drohen kräftige Nachzahlungen und die Herunterstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Wer vom Garagenrabatt profitieren will, verpflichtet sich, das Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abzustellen. Wird das kaskoversicherte Auto vor der Haustür geparkt und entsteht beispielsweise ein Hagelschaden, werden häufig empfindliche Vertragsstrafen bis hin zum doppelten Jahresbeitrag fällig. Viele Versicherungen beteiligen den Kunden auch mit mehreren tausend Euro am Schaden, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wurde.

Im Zweifelsfall sollte man besser auf Rabatte verzichten und sich für eine preisgünstige Gesellschaft entscheiden. Generell gilt: eine Versicherung, die viele Rabatte anbietet, muss ihre Verluste über den Standardtarif wieder hereinholen. Dieser ist dann umso teurer.

Wie kann ich selbst die Prämie niedrig halten?

Als Fahranfänger kann man sparen, wenn man das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichert. Zweitwagen werden bei den meisten Gesellschaften zunächst mit 120 Prozent versichert. Weist man nach drei Jahren nach, dass das Fahrzeug von Sohn oder Tochter genutzt wurde, kann der erreichte Rabatt übertragen werden.

Für bestimmte Zielgruppen gibt es Rabatte, die Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Heri können zum Beispiel Frauen, Einzelfahrer, Garagenbesitzer oder Wenigfahrer genannt werden. Die Rabatte sind aber an spezielle Auflagen gebunden, die man auch einhalten sollte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Wer beispielsweise vom Garagenrabatt profitieren will, verpflichtet sich, das Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abzustellen. Wird das kaskoversicherte Auto vor der Haustür geparkt und entsteht beispielsweise ein Hagelschaden, werden häufig empfindliche Vertragsstrafen bis hin zum doppelten Jahresbeitrag fällig. Viele Versicherungen beteiligen den Kunden auch mit mehreren tausend Euro am Schaden, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wurde.

Im Zweifelsfall sollte man besser auf Rabatte verzichten und sich für eine preisgünstige Gesellschaft entscheiden. Generell gilt: eine Versicherung, die viele Rabatte anbietet, muss ihre Verluste über den Standardtarif wieder hereinholen. Dieser ist dann umso teurer.

Einfluss auf die Höhe der Prämien hat man auch bei Wahl des Kaskoschutzes. Der Beitrag zu Teil- und Vollkaskoversicherung richtet sich – genauso wie bei der Haftpflichtversicherung – nach der Typklasse des Fahrzeugs und dem Zulassungsbezirk, also der Regionalklasse. Für die Kaskoversicherung gelten allerdings andere Typklassen als für die Haftpflicht.

Bei der Vollkaskoversicherung kommt die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen hinzu. Oftmals ist es daher auch bei älteren Fahrzeugen günstiger das Auto Vollkasko zu versichern, da man durch eine niedrige Schadenfreiheitsklasse weniger zahlen muss.

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Garagenrabatt

Je nach Gesellschaft kann dem Versicherungsnehmer für eine Einzel-, Doppel-, oder Tiefgarage ein sog. Garagenrabatt gewährt werden. In der Regel muss das versicherte Fahrzeug nachts dort abgestellt sein. Der Versicherungsvertrag legt darüber hinaus fest, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug auch außerhalb geparkt werden darf.

Falls der Versicherungsnehmer im Vertrag falsche Angaben gemacht hat, oder er sich nicht an die Voraussetzungen des Rabattes hält, so muss mit einer Beitragserhöhung oder einer Vertragsstrafe durch die Versicherung gerechnet werden.