Garagenrabatt

Je nach Gesellschaft kann dem Versicherungsnehmer für eine Einzel-, Doppel-, oder Tiefgarage ein sog. Garagenrabatt gewährt werden. In der Regel muss das versicherte Fahrzeug nachts dort abgestellt sein. Der Versicherungsvertrag legt darüber hinaus fest, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug auch außerhalb geparkt werden darf.

Falls der Versicherungsnehmer im Vertrag falsche Angaben gemacht hat, oder er sich nicht an die Voraussetzungen des Rabattes hält, so muss mit einer Beitragserhöhung oder einer Vertragsstrafe durch die Versicherung gerechnet werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.