Die Einfuhrumsatzsteuer muss für die Wareneinfuhr aus Drittländern gezahlt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Zollvorschriften, die im Paragraphen 13 Abs. 2 festgeschrieben sind. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer wird durch den Warenwert, Zoll, Verbrauchsteuer, Beförderungskosten und einen 7-prozentigen oder 19-prozentigen Steuersatz berechnet.
Schlagwort: Eingangssteuersatz
Bund der Steuerzahler zum Konjunkturpaket II
Die von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Steuersenkungen haben im Vorfeld hohe Erwartungen geweckt, die mit den vorliegenden Beschlüssen mehr als enttäuscht werden. Zwar ist es begrüßenswert, dass der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro angehoben und der Eingangssteuersatz auf 14 Prozent abgesenkt wird.
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