Die Einfuhrumsatzsteuer muss für die Wareneinfuhr aus Drittländern gezahlt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Zollvorschriften, die im Paragraphen 13 Abs. 2 festgeschrieben sind. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer wird durch den Warenwert, Zoll, Verbrauchsteuer, Beförderungskosten und einen 7-prozentigen oder 19-prozentigen Steuersatz berechnet.
Schlagwort: Einfuhr
Deutscher Außenhandel: Ein- und Ausfuhr gesteigert
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Jahr 2008 von Deutschland Waren im Wert von 992,7 Milliarden Euro ausgeführt und Waren im Wert von 814,5 Milliarden Euro eingeführt.
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