Schlagwort: BKK Barmag Steinmüller

Musterstreitverfahren Versorgungsbezüge

Am Donnerstagabend haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit Interessengruppen Sozialversicherter auf Musterstreitverfahren verständigt. Damit soll eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu Neuregelungen der Kranken- und Pflegekassenbeiträge auf Betriebsrenten, Pensionen und Kapitalleistungen aus sogenannten Direktversicherungen vermieden werden.
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Praxisgebühr

Das Bundesgesundheitsministerium informiert: Immer wieder wird behauptet ‚Praxisgebühr ist Kassengebühr‘. Dies ist falsch. Die 10 Euro Praxisgebühr sind der erste Teil des ärztlichen Honorars.
Um diese Summe verringert sich der Vergütungsanspruch des Arztes bzw. der Ärztin. Die Praxisgebühr bleibt beim Arzt und wird nicht an die Krankenkassen abgeführt wie Ärzte immer wieder behaupten.
Hierzu heißt es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (§ 43 b Absatz 2 SGB-V): ‚Zuzahlungen, die Versicherte … zu entrichten haben, hat der Leistungserbringer einzubehalten; sein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend.‘
Pressemitteilung der BKK Barmag-Steinmüller