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Tatsächlich handelt es sich dabei um eine gesetzliche Änderung der des Zahnersatzes. Bisher hatten Arbeitgeber und Versicherte jeweils zu gleichen Teilen die Beiträge für die zu tragen (paritätische ). Zukünftig müssen alle Versicherten die Kosten für den Zahnersatz allein tragen; hierfür müssen sie einen zusätzlichen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zahlen.
Im Gegenzug müssen alle – so auch die – ihren allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte senken. Dies führt zu einer Senkung der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und gleichzeitig zu einer Mehrbelastung für die Versicherten (siehe Beispiel). Die wird – wie alle gesetzlichen – die Vorgaben zum 1. Juli 2005 ebenfalls realisieren.
Doch damit will sich die nicht zufrieden geben. Wir werden, – sobald die Jahresrechnung 2004 vorliegt – im Frühjahr darüber entscheiden, ob eine realistische Beitragssatzsenkung – und nicht nur eine Umverteilung der – möglich ist, so Friedhelm Perrevoort. Wir werden alle möglichen Einsparungen unmittelbar an unsere Versicherten und Arbeitgeber weitergeben, soweit es die Finanzlage der zulässt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient brutto 2.000 Euro. Der Beitragssatz seiner Krankenkasse beträgt 14 Prozent. Somit zahlt er monatlich 280 Euro, davon trägt der Arbeitgeber bisher die Hälfte (140 Euro). Zum 1. Juli 2005 muss der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozent gesenkt werden, also auf 13,1 %.
Davon profitieren Arbeitgeber und Versicherter je zur Hälfte. Ihre Beiträge sinken um 0,45 Prozentpunkte auf jeweils 131 Euro. Gleichzeitig hat der Versicherte einen Sonderbeitrag für den Zahnersatz von 0,9 Prozent (18 Euro) zu zahlen. Der Arbeitnehmer zahlt somit ab Juli 2005 149 Euro, also 9 Euro mehr im Monat. Der Arbeitgeberanteil sinkt auf 131 Euro. Unter dem Strich bleibt ein Beitragssatz von 7,45 Prozent für den Arbeitnehmer und 6,55 Prozent für den Arbeitgeber. Der Versicherte trägt also zusätzlich den Anteil, um den der Arbeitgeber entlastet wurde.
Pressemitteilung der