Die neuen Regelungen von Hartz IV führen in einigen Fällen dazu, dass ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger ab dem 1. Januar 2005 keine vergleichbare Sozialleistung mehr bekommen. Was viele nicht wissen: Mit dem Ende des Leistungsbezugs läuft auch der
Wer einige Regeln beachtet, bleibt aber lückenlos krankenversichert. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 23. Lebensjahr eines gesetzlich Versicherten können in der Regel die kostenlose Familienversicherung beanspruchen.
Ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen . Der Beitritt zur freiwilligen ist an den Nachweis einer Vorversicherungszeit gebunden.
Diese ist erfüllt, wenn der Betreffende unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate gesetzlich krankenversichert war. Achtung: Frist wahren! Neben der Erfüllung der Vorversicherungszeit ist es erforderlich, dass der Krankenkasse der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für eine freiwillige angezeigt wird.
Hierfür muss der Krankenversicherte selbst sorgen. Ist die Frist abgelaufen, ist der Beitritt zur freiwilligen nicht mehr möglich. Für Bezieher von Sozialgeld ist der sschutz im Allgemeinen im Rahmen einer Familienversicherung sichergestellt. Ansonsten kann auch dieser Personenkreis der freiwilligen unter den oben genannten Voraussetzungen beitreten.
Pressemitteilung der