Recht bekommen

Klagen oder nicht klagen

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Bevor Sie sich auf ein Schiedsverfahren einlassen, sollten Sie sich genau nach anfallenden Kosten erkundigen. Interessant ist auch die Frage, ob eine Entscheidung für beide Parteien bindend ist oder nicht. Versuchen Sie zudem herauszufinden, wie die Schlichtungsstelle in der Vergangenheit entschieden hat. Möglicherweise können Verbraucherzentralen darüber Auskunft geben.

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie außerdem Überzeugungsarbeit leisten. Denn ohne die Zustimmung der gegnerischen Partei kann kein Schlichtungsverfahren eröffnet werden.

Sollten Sie auch nach der Schlichtung noch einen Prozess anstreben, müssen Sie sich über die Kosten im Klaren sein. Falls Sie trotz guter Erfolgsaussichten verlieren, bleiben Sie auf Prozess- und Anwaltskosten sitzen – und zwar auch auf denen des Gegners.

Wer für solche Fälle vorsorgen will, sollte deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese leistet aber nicht für Fälle, die vor Abschluss der Versicherung ihren Ursprung haben. Sie können also keinen Prozess anstreben und vor Prozessbeginn noch eine Versicherung abschließen.

Quelle: „Recht haben – Recht bekommen“ / Verbraucherzentrale NRW

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